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Unterauftragsverarbeiter

Vollständige Liste gemäß Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO. Stand: 15. Oktober 2026.

Änderungen und Widerspruchsrecht

Diese Liste ist abschließend. Vor dem Einsatz eines neuen Unterauftragsverarbeiters informieren wir den Verantwortlichen mindestens 30 Tage im Voraus in Textform. Innerhalb dieser Frist kann der Verantwortliche aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Wird widersprochen und lässt sich der Einsatz nicht vermeiden, steht dem Verantwortlichen ein Sonderkündigungsrecht für den betroffenen Leistungsteil zu.

DienstleisterZweckVerarbeitungsortDatenkategorienGrundlage
Supabase Inc.Datenbank und DateispeicherIrland (AWS eu-west-1)Sitz: USA (Verarbeitung in der EU)Alle Stamm- und Bewegungsdaten sowie hochgeladene DateienArt. 28 AVV; EU-Standardvertragsklauseln für Zugriffe des Konzerns
Vercel Inc.Hosting und Ausführung der Anwendung; Reichweitenmessung nur mit EinwilligungFrankfurt am Main (fra1)Sitz: USA (Verarbeitung in der EU)Alle Anfragen an die AnwendungArt. 28 AVV; EU-US Data Privacy Framework (zertifiziert) und EU-Standardvertragsklauseln
Upstash Inc.Schutz vor Missbrauch (Rate Limiting) und kurzlebiger ZwischenspeicherFrankfurt am Main (AWS eu-central-1)Sitz: USA (Verarbeitung in der EU)IP-Adressen, Konto-Kennungen, kurzlebige Anwendungsdaten (z. B. einmalige PIN-Freigaben)Art. 28 AVV; EU-Standardvertragsklauseln
Resend Inc.Versand von Servicenachrichten per E-MailIrland (AWS eu-west-1)Sitz: USA (Verarbeitung in der EU)Name, E-Mail-Adresse und Inhalt der BenachrichtigungArt. 28 AVV; EU-US Data Privacy Framework (zertifiziert) und EU-Standardvertragsklauseln
Apple Inc.Zustellung von Push-Mitteilungen an iPhones (Apple Push Notification service)Infrastruktur von AppleSitz: USATitel und Text einer Mitteilung, Geräte-Token; Krankmeldungen werden nicht als solche bezeichnetApple Developer Program License Agreement (kein gesonderter AVV angeboten); EU-US Data Privacy Framework
Stripe Payments Europe Ltd.Zahlungsabwicklung und RechnungsstellungEU und USASitz: Irland (Konzern USA)Rechnungs- und Zahlungsdaten des Kunden, keine BeschäftigtendatenArt. 28 AVV; EU-US Data Privacy Framework und EU-Standardvertragsklauseln
Functional Software Inc. (Sentry)Fehler- und StabilitätsüberwachungEU-Region (Frankfurt am Main)Sitz: USA (Verarbeitung in der EU)Technische Fehlerdaten; Zugangsdaten, Cookies und IP-Adressen werden vor dem Versand entferntArt. 28 AVV; EU-Standardvertragsklauseln
Anthropic PBCNur bei aktivierter Stundenzettel-ErkennungKI-Erkennung fotografierter StundenzettelUSASitz: USAName, ggf. Personalnummer und Arbeitszeiten auf dem BelegArt. 28 AVV; EU-Standardvertragsklauseln; keine Nutzung zum Modelltraining
OpenAINur bei aktivierter Stundenzettel-ErkennungAusfallsicherung für die Stundenzettel-ErkennungUSASitz: USAName, ggf. Personalnummer und Arbeitszeiten auf dem BelegArt. 28 AVV; EU-Standardvertragsklauseln; keine Nutzung zum Modelltraining

Optionale Verarbeitung abwählen

Die KI-gestützte Stundenzettel-Erkennung ist standardmäßig deaktiviert. Ohne ausdrückliche Freischaltung durch einen Administrator des Arbeitsbereichs werden keine Daten an Anthropic oder OpenAI übermittelt. Die Freischaltung kann jederzeit zurückgenommen werden; die übrigen Funktionen von Shiftfy sind davon nicht betroffen.

Weitere Empfänger ohne Auftragsverarbeitung

  • Open-Meteo und OpenStreetMap Foundation (Nominatim, Vereinigtes Königreich)Umrechnung von Adressen der Einsatzorte in KoordinatenNur Adressen von Einsatzorten, keine Beschäftigtendaten; Vereinigtes Königreich: Angemessenheitsbeschluss
  • Push-Dienste der Browser-HerstellerZustellung von Browser-MitteilungenInhalt Ende-zu-Ende verschlüsselt; der Dienst sieht nur technische Zustelldaten
  • Vom Kunden gewählte Empfänger (Microsoft Outlook, Webhooks, Kalender-Abonnements)Exporte und IntegrationenNur wenn der Kunde oder Nutzer sie einrichtet

Änderungshistorie

  • 16. Oktober 2026: Vertragsgrundlage für Apple richtiggestellt: Die Zustellung von Push-Mitteilungen erfolgt auf Grundlage der Apple Developer Program License Agreement; einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag bietet Apple nicht an. Angabe zu Mitteilungsinhalten präzisiert.
  • 15. Oktober 2026: Apple (Zustellung von Push-Mitteilungen) ergänzt, die bereits genutzt, aber bisher nicht aufgeführt war. Orte und Transfergarantien nach Prüfung präzisiert. Weitere Empfänger ohne Auftragsverarbeitung aufgeführt. DATEV-Schnittstelle entfernt: DATEV-Daten werden nur noch als Datei exportiert, die der Kunde selbst weitergibt.
  • 14. Oktober 2026: Erste vollständige Liste als eigene Seite.

Ergänzend gelten der Auftragsverarbeitungsvertrag und die Datenschutzerklärung.